Die SPD zum Thema: "Neue Maschinen für den Bauhof..."

Im Doppelhaushalt 2019/20 waren, im vom Magistrat vorgelegten Etatplan, für Neuanschaffungen von Maschinen für den Baubetriebshof (BBH) insgesamt 434.500,00 € eingesetzt worden.

Die SPD-Fraktion hatte für die parlamentarische Haushaltsberatung eine Bestandsaufnahme mit einem jeweiligen Zustandsbericht eingefordert. Wegen der bekanntlich angespannten Haushaltslage waren diese Ausgaben erheblich eingeschränkt, und vom Parlament mit Sperrvermerken verhängt worden.
Weiterhin erschien es uns schwierig, ohne gültigen abgestimmten Haushalt einer derart hohen Investition, ohne vorherige eingehende Prüfung, zuzustimmen.


Was wollten wir überprüfen?

Für eine Freigabe der Sperrvermerke wollten wir z.B. die jeweiligen Nutzungszeiten wissen, und eine Beschreibung der Einsatzzustände/-bereiche. Die angeforderten Berichte waren in der letzten Parlamentsdebatte nicht schlüssig, und deshalb auch nicht nachvollziehbar.

Die Fakten:

  • Die Betriebszeiten der Großgeräte weisen eine sehr geringe wöchentliche Nutzungszeit aus.
    Der Bedarf ist demnach ebenfalls sehr gering.
  • Der Aufwand für die genannten Reparaturen an den vorhandenen Maschinen, sind nach Auffassung von fachkundigen Parlamentariern, mit wesentlich geringeren Kosten und geringerem Aufwand, vom fachlich ausgebildeten Personal des Baubetriebshofes zu erledigen.
  • Im Antrag wurde die fehlende Flexibilität, bzw. die schlechten Einsatzmöglichkeiten der bestehenden Maschinen beschrieben. Das war nicht nachvollziehbar.
  • Die Antworten zu den Argumenten über fehlende Anforderungen zum Arbeitsschutz blieben offen.
  • Eine alternative wirtschaftliche Betrachtung, im Vergleich zum Einkauf von Fremddienstleistungen, (Anschaffung und Unterhalt der Maschinen, Abschreibung und Kosten eigener Personaleinsatz) fehlte vollkommen.


Die Ausgabensperre sollte aufgehoben trotzdem werden

Trotz dieser vielen ungeklärten Vorzeichen sollte ein sechs stelliger Betrag investiert werden.
So war jedenfalls die Vorlage aus dem Rathaus.

Demgegenüber steht jedoch die vom Magistrat verhängte Ausgabensperre wegen der erheblichen Finanzschwäche unserer Kommune. Weiterhin haben wir keinen belastbaren Haushalt für 2021 vorliegen.


Die SPD-Fraktion hat sich gegen die Aufhebung der Ausgabensperre ausgesprochen.

Es gibt gute Gründe gegen die Aufhebung:

  • Die mangelnde Plausibilität des Antrags aus dem Rathaus
  • Eine fehlende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
  • Die desolate Haushaltslage unserer Kommune
  • Die Unvermittelbarkeit an Bürgerinnen und Bürgern für eine so hohe Investition ohne gültigen Haushalt
  • Der unverändert gültige Erlass der Ausgabensperre des Magistrats
  • Die fehlende Alternativen-Betrachtung

Das ist unser Verständnis zum verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern

BSA kann mehr! – Dafür arbeiten wir!

Die SPD zum Thema: "Ärztemangel in BSA"

"Ärztemangel in BSA"- in naher Zukunft

In der letzten ordentlichen Stadtparlamentssitzung am 04.12.2020 brachte die Fraktion B90/Die Grünen den Antrag, bezüglich der drohenden „Allgemeinen medizinischen & ärztlichen Unterversorgung in Bad Sooden-Allendorf“, ein. Die SPD-Fraktion hatte „die bevorstehende drohende Unterversorgung mit „Badeärzten“ in Bad Sooden-Allendorf“, schon vor der Sommerpause 2020 thematisiert. Der Auftrag der SPD-Fraktion war seinerzeit, dass sich der Magistrat diesem Thema offensiv widmen sollte. Zwischenzeitlich darf ein ansässiger Allgemeinmediziner den Zusatz „Badearzt“ führen. Das ist sehr gut. Der Engpass droht leider immer noch – das Thema bleibt für uns!


Welche Bedeutung hat die medizinische Versorgung in BSA in Zukunft?

Zur Sicherstellung der Prädikatisierung als Kur- und Badestadt, muss Bad Sooden-Allendorf zumindest einen oder sogar mehrere Badeärzte haben. Um eine Lücke in der medizinischen Versorgung zu verhindern, muss entsprechend weitblickend vorgesorgt werden. Das ist leider nicht geschehen.
Wir sind an dieser Stelle sehr spät dran! BSA kann mehr! – Dafür arbeiten wir.


Welche Aussichten und Chancen haben wir?

In den anderen Kommunen hat man schon längst mit erheblichen Kraftanstrengungen Konzepte gegen die ärztliche Unterversorgung entwickelt und z.T. schon umgesetzt. Bei uns leider nicht. Unsere Chancen sind dadurch nicht besser geworden. Den Berichten der Medien konnte man schon lange entnehmen, dass es einen erheblichen Nachholbedarf gibt. Warum wurde das Thema nicht schon ab Mitte 2020, nach unserer Eingabe im Magistrat, bearbeitet? BSA kann mehr! – Dafür arbeiten wir.


Wie sieht es mit dem „Aufhören“ der Ärzte in BSA aus?

Fest steht, dass die Altersstruktur der Ärzte (Landärzte) hoch ist. Somit kommen viele demnächst ins Rentenalter. Fachblätter weisen schon lange darauf hin, dass Zweidrittel der jetzigen Ärzte bis 2030 aufhören werden. Warum wurden solche Entwicklungen nicht wahrgenommen und schon frühzeitig als Aufgabe betrachtet? BSA kann mehr! – Dafür arbeiten wir.


Was ist Fakt in BSA – was geschieht?

Bürgermeister Hix, so seine Pressemitteilung vom 11.12.2020, will nun kreativ das Problem lösen! Warum erst jetzt? Warum erst nach der zweiten Aufforderung? Was heißt kreativ? Wir brauchen in unserer Kur- und Badestadt seriöse, nachhaltige Lösungen. Wir brauchen wieder mehr Transparenz in den Entscheidungsprozessen unter Beteiligung der gewählten Vertreterinnen und Vertreter. BSA kann mehr! – Dafür arbeiten wir.


Warum wird Herr Hix jetzt erst wieder aktiv?

Wo sind eigentlich seine eigenen Konzepte zu diesem Thema? Wo sind die Vorlagen, damit WIR, die Parlamentarier an der Entwicklung eines Konzeptes mitarbeiten können. WIR, die Oppositionsparteien, haben ihm schließlich den Auftrag und den Anstoß gegeben? Wir sind gespannt … BSA kann mehr! – Dafür arbeiten wir.

Die SPD zum Thema Ärztemangel

Die SPD zum Thema: "Das Parlament muss nachsitzen"

Das Parlament in BSA musste „Nachsitzen“! Was war geschehen?

In der Parlamentssitzung war ein gemeinsamer Antrag von FWG, FDP, B90/Die Grünen und der SPD BSA zur Aufnahme in die Tagesordnung, per Zustimmung mit 2/3-Mehrheit gestellt worden, und nach Abstimmung auch aufgenommen worden. Die hessische Gemeindeordnung verlangt eine zweidrittel Mehrheit der gesamten gewählten Mandatssitze des Parlamentes, zur Annahme des Antrags. Begründet ist das damit, dass Fraktionen etwaige günstige Anwesenheitsverhältnisse nicht als undemokratischen Vorteil nutzen können. In dieser Sitzung bezog man sich bei Annahme des Antrags, jedoch fälschlicherweise auf die Zahl der anwesenden Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Dies war nicht sofort aufgefallen, sondern erst am Ende des Sitzungstermins. Somit war die Rechtmäßigkeit, des zunächst beschlossenen Antrages, hinfällig. Eine Sondersitzung unter Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen wurde einberufen.


Was waren Inhalt und Gründe des Antrags?

Der Antrag von SPD, B90/Die Grünen, FWG und FDP enthielt den verpflichtenden Beschluss für den Bürgermeister, einen Haushaltsplan für 2021 vorzulegen. Den in der Vergangenheit schon vorangegangenen und abgelaufenen vielen Ankündigungen, sollten nun endlich Taten folgen. Der Etatplan bzw. Haushaltsplan für 2021 muss nun, nach Abstimmung in der Sondersitzung, vorgelegt werden. Die Einbringung des Haushalts ist eine gesetzliche Verpflichtung und aus vielerlei Gründen zwingend notwendig und darf nicht beliebig hinausgezögert werden. Unsere Kommune muss vollumfänglich handlungsfähig sein. Sie trägt gesellschaftliche Verantwortung, wirtschaftliche Verantwortung und nicht zuletzt eine strategische Verantwortung für die zukünftige Ausrichtung unserer Stadt. Dafür ist eine solide Planungsgrundlage notwendig. Dafür braucht man Verantwortliche, die dem Ehrenamt verlässliche Entscheidungsvorlagen anbieten. Hier ist noch Luft nach oben“! BSA kann mehr! – Dafür arbeiten wir.


Rechtssicherheit – Wofür?

Unsere Kommune braucht Rechtssicherheit. Um die o.g. verbindliche Verpflichtung des Bürgermeisters zur Vorlage eines Haushaltes 2021 im Parlament, rechtssicher herzustellen, wurde von den vorgenannten Parteien diese Sondersitzung beantragt. Das Verfahren bezeichnen wir als Parlamentsrecht. Das ist Demokratie. Gerne auch mit "Nachsitzen". BSA kann mehr! – Dafür arbeiten wir.


Beteuerungen des Bürgermeisters

Die Zusage von Herrn Bürgermeister Hix, die ausschließlich über Dritte und erst nach Eingang des Antrages der Sondersitzung kam, können wir immer noch nicht rechtsverbindlich bewerten. Es stellt sich für uns deshalb die Frage:

Warum hatte Herr Bürgermeister Hix dies nicht sofort öffentlich in der vorangegangenen Parlamentssitzung zugesichert?

Wir dürfen auf Auflösung gespannt sein. BSA kann mehr! – Dafür arbeiten wir.

Die SPD zum Thema Das Parlament musste nachsitzen