Was war geschehen?

In der Parlamentssitzung war ein gemeinsamer Antrag von FWG, FDP, B90/Die Grünen und der SPD BSA zur Aufnahme in die Tagesordnung, per Zustimmung mit 2/3-Mehrheit gestellt worden, und nach Abstimmung auch aufgenommen worden. Die hessische Gemeindeordnung verlangt eine 2/3 Mehrheit der gesamten gewählten Mandatssitze des Parlamentes, zur Annahme des Antrags. Begründet ist das damit, dass Fraktionen etwaige günstige Anwesenheitsverhältnisse nicht als undemokratischen Vorteil nutzen können. In dieser Sitzung bezog man sich bei Annahme des Antrags, jedoch fälschlicherweise auf die Zahl der anwesenden Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Dies war nicht sofort aufgefallen, sondern erst am Ende des Sitzungstermins. Somit war die Rechtmäßigkeit, des zunächst beschlossenen Antrages, hinfällig. Eine Sondersitzung unter Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen wurde einberufen.


Was waren Inhalt und Gründe des Antrags?

Der Antrag von SPD, B90/Die Grünen, FWG und FDP enthielt den verpflichtenden Beschluss für den Bürgermeister, einen Haushaltsplan für 2021 vorzulegen. Den in der Vergangenheit schon vorangegangenen und abgelaufenen vielen Ankündigungen, sollten nun endlich Taten folgen. Der Etatplan bzw. Haushaltsplan für 2021 muss nun, nach Abstimmung in der Sondersitzung, vorgelegt werden. Die Einbringung des Haushalts ist eine gesetzliche Verpflichtung und aus vielerlei Gründen zwingend notwendig und darf nicht beliebig hinausgezögert werden. Unsere Kommune muss vollumfänglich handlungsfähig sein. Sie trägt gesellschaftliche Verantwortung, wirtschaftliche Verantwortung und nicht zuletzt eine strategische Verantwortung für die zukünftige Ausrichtung unserer Stadt. Dafür ist eine solide Planungsgrundlage notwendig. Dafür braucht man Verantwortliche, die dem Ehrenamt verlässliche Entscheidungsvorlagen anbieten. Hier ist noch Luft nach oben“!

BSA kann mehr! – Dafür arbeiten wir.


Rechtssicherheit – Wofür?

Unsere Kommune braucht Rechtssicherheit. Um die o.g. verbindliche Verpflichtung des Bürgermeisters zur Vorlage eines Haushaltes 2021 im Parlament, rechtssicher herzustellen, wurde von den vorgenannten Parteien diese Sondersitzung beantragt. Das Verfahren bezeichnen wir als Parlamentsrecht. Das ist Demokratie. Gerne auch mit "Nachsitzen".

BSA kann mehr! – Dafür arbeiten wir.


Beteuerungen des Bürgermeisters

Die Zusage von Herrn Bürgermeister Hix, die ausschließlich über Dritte und erst nach Eingang des Antrages der Sondersitzung kam, können wir immer noch nicht rechtsverbindlich bewerten.

Es stellt sich für uns deshalb die Frage: Warum hatte Herr Bürgermeister Hix dies nicht sofort öffentlich in der vorangegangenen Parlamentssitzung zugesichert? Wir dürfen auf Auflösung gespannt sein.

BSA kann mehr! – Dafür arbeiten wir.